Feuerwerke

Foto: Ein Feuerwerk am Nachthimmel

Gesetzliche Bestimmungen

Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerkskörper der Klasse I erwerben und unter Aufsicht abbrennen. In diese Klasse fallen z.B. Bengalische Feuer, Wunderkerzen oder ein Tischfeuerwerk. Achten Sie beim entzünden eines Tischfeuerwerks auf einen feuerfesten Untergrund und entfernen Sie brennbare Gegenstände in der Nähe.

Der Erwerb Besitz oder die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist erst ab dem 18. Lebensjahr zulässig. Für Feuerwerkskörper ab Klasse III sind zusätzliche behördliche Bewilligungen notwendig.

Weiters gilt ein Abschussverbot für Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Spitälern, Kirchen, Kindergärten, Alters- und Erholungsheimen.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters vorliegt.


Brandschutztipps für Feuerwerke

  • Lesen Sie bereits VOR der Verwendung die Gebrauchsanweisung in Ruhe durch
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Böller oder Raketen auf
  • Bei Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung schließen Sie Fenster und Türen
  • Zünden Sie Raketen immer mit ausgestrecktem Arm und treten Sie danach einige Schritte zurück
  • Vernichten Sie "Versager" sofort mit Wasser, keinesfalls sollten diese nochmals gezündet werden
  • Achten Sie auf wegstehende Taschen oder Kapuzen an Ihrer Kleidung
  • Zünden Sie Böller oder Raketen keinesfalls in geschlossenen Räumen
  • Halten Sie einen Kübel Wasser oder eine Blumenspritze für den Notfall bereit

Diese Brandschutztipps sind in einem Folder der Österreichischen Brandverhütungsstellen zusammengefasst. Den Folder können Sie hier ansehen:

Folder Brandschutztipps (364,2 KiB)